Ombudschaft

Icon: 4 Menschen sitzen um einen Tisch herum

... als Aushandlungsprozess

In der Jugendhilfe können die Vorstellungen darüber, was Kinder und Jugendliche für ihre ungestörte Entfaltung gerade brauchen, von Fachkräften aus der Pädagogik, Psychologie, Rechtswissenschaft oder Medizin einerseits und Erziehungsberechtigten andererseits sehr unterschiedlich sein. Auch zwischen den Fachkräften oder den Erziehungsberechtigten können jeweils Einschätzungen oder Wünsche abweichen.

Zudem stellt sich die unbequeme Frage nach der Position von Kindern und Jugendlichen in unserem Rechtssystem als Träger eigener Rechte, wenn sie den Interessen der Eltern oder Sorgeberechtigten entgegenstehen.

Junge Menschen stärken – Beteiligung ermöglichen 

Um Lösungen zum Wohle und im Interesse der Kinder und Jugendlichen zu finden, müssen in der Jugendhilfe Aushandlungsprozesse stattfinden, bei denen die Beteiligten sich in der Regel nicht auf Augenhöhe und häufig in existentiellen Krisensituationen befinden. Als noch junge Disziplin bietet ombudschaftliche Beratung als Beteiligungsorientierte Hilfe im SGB VIII einen Ansatz dafür, diese Unausgewogenheit unvoreingenommen im Dialog auszugleichen, um die Rechte junger Menschen zu verwirklichen.

Icon: Zwei Menschen mit überlappenden Sprechblasen, darin ein Häkchen
Zwei Paragraphenzeichen (§)

Rechtliche Grundlage

Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 10. Juni 2021 gilt § 9a SGB VIII Ombudsstellen. Ombudschaftliche Beratung, Begleitung und Unterstützung hat damit eine rechtliche Grundlage. Sie soll allen Menschen zur Verfügung stehen, die diese Art der Unterstützung im weiten Feld der Kinder- und Jugendhilfe benötigen.

Etablierung ombudschaftlicher Beratung in Baden-Württemberg

Dieser rechtlichen Absicherung gingen über 20 Jahre fachliche Diskussionen und Aktivitäten von engagierten Personen aus der Fachpraxis voraus. So auch in Baden-Württemberg, wo mit der Initiaitive Habakuk 2006 ein erstes ombudschaftliches Beratungsangebot entstand. Finanziert durch die freien Träger der Jugendhilfe wurde die Initiative Habakuk mit dem erklärten Ziel gegründet, die Anliegen der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu unterstützen.

Nach einer Projektphase des Aufbaus und der Implementierung wurde mit der Etablierung ombudschaftlicher Strukturen durch Landesmittel ein wichtiges Ziel erreicht: Seit 2020 kann ein kostenloses und vertrauliches ombudschaftliches Unterstützungsangebot in Stuttgart, Heidelberg, Tübingen und Freiburg von Hilfe- und Ratsuchenden in Anspruch genommen werden:

Deutschlandkarte mit Markierung von Baden-Württemberg

Der Verein

Der „Verein zur Förderung von Ombudschaft in Baden-Württemberg e.V.“ möchte dazu beitragen, dass auch nach diesem wichtigen Schritt der Etablierung die Diskussion zum Thema Ombudschaft lebendig und vielfältig bleibt. Dazu bietet er Personen aus der Fachpraxis den Raum, ihre praktische, rechtliche und theoretische Expertise oder ihre Neugier und ihre Fragen einzubringen. Die Aktivitäten des Vereins sollen diesen Fachaustausch anregen und die Expertise seiner Mitglieder möglichst breit verfügbar machen, z. B. mittels Vorträgen an Hochschulen, dem Verfassen von Stellungnahmen und Fachbeiträgen und vielem anderen mehr.

Zudem will der Verein die eigenständige Interessenvertretung durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene als (ehemalige) Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe fördern, damit diese Interessensgruppen mit eigener Stimme sprechen und Gehör finden können.

→ Über uns

Das Leid nicht vergessen

Die leidvolle Geschichte unzähliger Betroffener der Heimerziehung bis weit in die 80er Jahre hinein (teilweise auch länger) hat die schrecklichen Folgen fehlender unabhängiger Unterstützungssysteme für junge Menschen in der Jugendhilfe deutlich gemacht. Im Abschlussbericht des runden Tisches Heimerziehung (2010; u.a. S. 33/44) wurde die Einrichtung einer externen Beschwerdemöglichkeit in der Jugendhilfe als Möglichkeit gefordert, „geschlossenen Systemen“ entgegen zu wirken. Junge Menschen in Pflegefamilien haben es bis heute schwer, wenn sie sich beschweren wollen.

Kontakt

Verein zur Förderung von Ombudschaft
in Baden-Württemberg e.V.

c/o Roland Rosenow

Rheinstr. 6
79232 March

E-Mail:

Vereinssitz (Gerichtsstand): 79232 March

Bankverbindung: GLS-Bank
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE31430609671292488400

Eingetragen beim Amtsgericht Freiburg, Nr. VR 703278

Vorstand i.S.v. § 26 BGB:
Manuel Arnegger, Roland Rosenow, Esther Peylo

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.